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Bildungsurlaub für Sprachreisen und Sprachkurse

Bildungsurlaub - Allgemeine Informationen

Bildungsurlaub ist das 1976 verabschiedete Recht auf Bildungsfreistellung für deutsche Bundesbürger. Arbeitnehmern wird dadurch die Möglichkeit gegeben für eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen pro Jahr für eigene Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt zu werden und gleichzeitig das Gehalt vom Arbeitgeber weiterhin zu erhalten. Viele nutzen den vorhandenen Anspruch auf Bildungsurlaub um sich während einer Sprachreise mit Sprachkurs beruflich und privat weiterzubilden und wertvolle Erfahrung zu sammeln.

Wir bieten Sprachkurse als Bildungsurlaub für verschiedene Sprachen an:

 

Sprachreisen und Sprachkurse als Bildungsurlaub

Die meisten unserer Sprachschulen bieten Kurse an, die als Bildungsurlaub anerkannt und gefördert werden können. Eine Faustregel besagt, dass Sprachkurse mindestens 30 Wochenstunden haben müssen um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden. Durch die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer ist es unbedingt notwendig, aktuelle Informationen einzuholen. Wir haben ausführliche Informationen für die verschiedenen Bundesländer gesammelt, die wir Ihnen gerne zukommen lassen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach mit Angabe der Sprache die Sie lernen möchten sowie Ihrem Bundesland.

Anerkennung als Bildungsurlaub

Bildungsurlaub hängt vom Bundesland ab. Jedes Bundesland hat eigene Anforderungen und Regelungen die der Sprachschüler erfüllen muss um Bildungsurlaub zu erhalten. Insgesamt haben Arbeitnehmer in 12 der 16 Bundesländer das gesetzliche Recht, jährlich mehrere Tage bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen. Auch in den anderen vier Bundesländern, in denen keine gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub existiert, ist es möglich tarifvertragliche Regelungen zu klären und so vom Bildungsurlaub zu profitieren.

Bildungsurlaub für Sprachreisen und Sprachkurse können in folgenden Bundesländern beantragt werden: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.

NRW und Saarland fördern Bildungsurlaub nur, wenn es sich um im Lande ansässige, anerkannten Bildungseinrichtungen handelt.
Bremen stellt besondere Anforderungen an die Bildungsinstitutionen und erkennt Bildungsurlaub nur im europäischen Ausland an.
Dem Bildungsurlaub ähnliche Förderungen und Regelungen gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst üblich.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub. Auch Teilzeitbeschäftigte haben im Rahmen ihres Beschäftigungsanteils einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Meist werden 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr gestattet. Viele Sprachschüler fassen zwei Jahre zusammen und machen einen Sprachkurs über 10 Tage. Wir empfehlen dies ebenfalls. Der Arbeitgeber übernimmt die Freistellung von der Arbeit und zahlt weiterhin das Arbeitsentgelt. Die Kursgebühren dagegen sind vom Teilnehmer zu tragen.

Das Verfahren zur Freistellung für den Bildungsurlaub ist einfach:
  1. Kontaktieren Sie uns wegen Ihres Anliegens und wir suchen für Ihren Bildungsurlaub einen passende Sprachkurs mit mindestens 30 Wochenstunden.
  2. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber wann Sie die Freistellung in Anspruch nehmen wollen. Beginnen Sie die Planung rechtzeitig.
  3. Sobald Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub bestätigt hat können Sie unser Anmeldeformular für den gewünschten Sprachkurs absenden.
  4. Sie erhalten eine Anmeldebstätigung, welche Sie gemeinsam mit der Mitteilung über den Bildungsurlaub so früh wie möglich beim Arbeitgeber vorlegen. Die sollte meiste mindestens 6 Wochen vor Beginn des Sprachkurses geschehen.
  5. Wir bestätigen Ihnen daraufhin die Teilnahme am Sprachkurs mit einem Schreiben welches Sie für die Anerkennung Ihres Bildungsurlaubes benötigen. Sie können dieses dann auch beim Arbeitgeber einreichen.